gemäß Kapitel VI (Art. 23 ff.) der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act)
Stand: 16. August 2026.
Diese Seite beschreibt Umfang und Ablauf des Datenexports bzw. eines Anbieterwechsels. Die Self-Service-Exportfunktion ist umgesetzt: eingeloggte Admins finden sie unter "Datenexport" in den Einstellungen.
Der Export umfasst:
Nicht Bestandteil des Exports sind Daten und digitale Vermögenswerte, die ausschließlich der internen Funktionsweise des Dienstes dienen und deren Weitergabe Rechte, Geschäftsgeheimnisse oder die Sicherheit des Anbieters oder Dritter gefährden würde, insbesondere: Mitarbeiter-Zugangsdaten (E-Mail-Adressen, Passwort-Hashes, Rollen), Software und Quellcode, allgemeine Systemkonfigurationen, interne Betriebs- und Protokolldaten (technisches Sicherheits-/Zugriffsprotokoll). Diese Ausnahme behindert oder verzögert den Wechsel selbst nicht — sämtliche Ticket- und Kundendaten sind vollständig enthalten.
Der Export erfolgt als offenes, dokumentiertes JSON-Format innerhalb einer passwortgeschützten ZIP-Datei — bewusst kein proprietäres Format. Die ZIP-Datei enthält eine JSON-Datei mit UTF-8-Zeichensatz. Beziehungen zwischen Datensätzen werden über technische IDs bzw. Referenzfelder abgebildet (z. B. verweist die Zuständigkeit eines Tickets auf die mitgelieferte Mitarbeiter-/Abteilungsliste).
Die Erstellung läuft im Hintergrund und kann bei größeren Datenmengen etwas dauern; der Kunde erhält per E-Mail eine Benachrichtigung, sobald der Export bereitsteht, sowie in einer separaten E-Mail das Passwort für die ZIP-Datei. Aus Sicherheitsgründen wird die Exportdatei nach 4 fehlgeschlagenen Passwortversuchen oder nach 48 Stunden ohne Download automatisch gelöscht; ein neuer Export kann jederzeit erneut angefordert werden.
Möchte der Kunde zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst wechseln, die Daten in eine eigene IT-Infrastruktur übertragen oder seine Daten bei Vertragsende löschen lassen, informiert er den Anbieter in Textform oder kündigt seinen Account direkt über die eingeloggte Oberfläche ("Firmen-Account kündigen"). Die Ankündigungsfrist beträgt höchstens die vertragliche Kündigungsfrist und in keinem Fall mehr als zwei Monate.
Nach der Kündigung bleiben alle Daten vollständig einsehbar und exportierbar; lediglich neue Tickets können nicht mehr angelegt werden. Der Kunde kann anschließend jederzeit den in Abschnitt 1 beschriebenen Export durchführen und danach den Account endgültig löschen lassen ("Firmen-Account löschen") — ein Datenexport nach der Kündigung ist dafür Voraussetzung, damit keine Daten ohne vorherige Sicherung verloren gehen. Mit dem Löschen werden alle Mitarbeiter-Zugänge sofort deaktiviert; die eigentliche, unwiderrufliche Löschung der Daten erfolgt automatisiert 30 Kalendertage später. Dieser gesamte Ablauf liegt innerhalb der in Kapitel VI Data Act vorgesehenen Übergangsphase von grundsätzlich höchstens 30 Kalendertagen bzw. – bei technischer Nichteinhaltbarkeit und entsprechender Information des Kunden – bis zu sieben Monaten.
Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene IT-Infrastruktur ist ohne gesondertes Wechselentgelt vorgesehen. Individuelle Zusatzleistungen außerhalb der gesetzlichen Wechselpflichten (z. B. Konvertierung in ein bestimmtes Fremdformat, Import-Unterstützung) werden grundsätzlich nicht angeboten und können allenfalls im Einzelfall gesondert vereinbart werden.
Testzugänge sind ausdrücklich nicht für den dauerhaften Produktivbetrieb vorgesehen. Für kostenlose, nicht produktive Testzugänge können gesetzliche Wechselpflichten nur eingeschränkt praktisch relevant sein.
Tobias Völzke, Schadesweg 12, 20537 Hamburg
E-Mail: abg-mail-12@tobiasvoelzke.net