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TobiasVoelzke.net

KI-Transparenzhinweis

Stand: 04.08.2026 · Gültig gemäß Art. 50 der EU-Verordnung 2024/1689 (EU AI Act)

Wie ich KI auf dieser Website einsetze

Auf dieser Website nutze ich teilweise künstliche Intelligenz (KI) zur Unterstützung bei der Erstellung von Texten und Bildern. Ich möchte transparent machen, wie ich damit umgehe:

  • Texte: Manche Texte werden mit Unterstützung von KI-Systemen erstellt. Jeder veröffentlichte Text wird von mir inhaltlich geprüft, redaktionell bearbeitet und verantwortet. Ich übernehme die redaktionelle Verantwortung für alle Inhalte auf dieser Seite.
  • Bilder: Illustrative, offensichtlich fiktive oder künstlerische Bilder, die keinen Bezug zu realen Personen, Orten oder Ereignissen haben, setze ich ohne gesonderte Kennzeichnung ein.
Wichtig – wann ich kennzeichne:
  • KI-generierte oder manipulierte Textinhalte, die ungeprüft bzw. ohne redaktionelle Kontrolle meinerseits veröffentlicht werden.
  • KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die als Deep Fake gelten – also reale Personen, Orte oder Ereignisse so realistisch darstellen, dass sie fälschlicherweise für authentisch gehalten werden könnten.

In diesen Fällen weise ich an der jeweiligen Stelle (z. B. in der Bildunterschrift oder am Anfang/Ende des Textes) sichtbar darauf hin, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde.

Gesetzliche Grundlage: Art. 50 Abs. 4 EU AI Act

Die folgenden Absätze aus Artikel 50 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 regeln die Kennzeichnungspflicht und ihre Ausnahmen:

„Wer ein KI-System einsetzt, das Bild-, Audio- oder Videoinhalte erzeugt oder manipuliert, die einen Deep Fake darstellen, muss offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden. Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn die Verwendung zur Aufdeckung, Verhütung, Ermittlung oder Verfolgung von Straftaten gesetzlich zugelassen ist. Ist der Inhalt Teil eines offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktionalen oder analogen Werks oder Programms, so beschränken sich die in diesem Absatz genannten Transparenzpflichten auf die Offenlegung des Vorhandenseins eines solchen künstlich erzeugten oder manipulierten Inhalts in einer angemessenen Weise, die die Darstellung oder den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt.“
Art. 50 Abs. 4 Unterabsatz 1, Verordnung (EU) 2024/1689
„Wer ein KI-System einsetzt, das Text generiert oder manipuliert, der zu dem Zweck veröffentlicht wird, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, muss offenlegen, dass der Text künstlich generiert oder manipuliert wurde. Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn die Nutzung gesetzlich erlaubt ist, um Straftaten aufzudecken, zu verhindern, zu untersuchen oder strafrechtlich zu verfolgen, oder wenn die KI-generierten Inhalte einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung der Inhalte trägt.“
Art. 50 Abs. 4 Unterabsatz 2, Verordnung (EU) 2024/1689

Hinweis: Die deutsche Fassung der Verordnung ist über den offiziellen Amtsblatt-Text der EU verbindlich. Die hier zitierte Übersetzung dient der laienverständlichen Orientierung.

Dieser Hinweis wird regelmäßig überprüft und bei Änderungen der Rechtslage aktualisiert.